Mitbieten und Ersteigern

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Bieten und Kaufen auf unseren Auktionen.

Im Online-Katalog finden Sie unser aktuelles Angebot.

 

Nichtanwendung der Regeln zum Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff BGB

Die Auktionen der Auktionshaus Plückbaum GmbH sind öffentlich zugängliche Versteigerungen nach § 312g Abs. 2 Nummer 10 BGB. Auf unseren Auktionen kommen ausschließlich gebrauchte Objekte zum Aufruf und Verkauf. Entsprechend finden die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff keine Anwendung auf Kaufverträge, die im Rahmen der Versteigerungen der Auktionshaus Plückbaum GmbH zustande kommen.

 

Vorbesichtigen

Alle Objekte werden im Rahmen der Vorbesichtigung, eine Woche vor der Auktion, in unseren Räumen ausgestellt und können täglich, zu den angegebenen Besichtigungszeiten besichtigt werden. Für alle Auktionen gelten unsere  Versteigerungsbedingungen (AGB). Wir freuen uns über Ihren Besuch.
 

Bieten

Sie haben verschiedene Möglichkeiten bei der Auktion mitzubieten:

  1. Persönlich: Wenn Sie persönlich bei der Auktion anwesend sind und bieten wollen, lassen Sie sich bitte am Auktionstag an der Kasse eine Bieternummer geben. Neukunden werden gebeten sich mittels eines Personalausweises oder Reisepasses zu legitimieren.
  2. Über den Plückbaum Online-Katalog: Über den Online-Katalog können sie nach der Erstellung eines Benutzerkontos schriftliche Gebote abgeben sowie Anmeldungen zum telefonischen Bieten vornehmen. Bieten per Telefon ist ab einem Startpreis von 400 Euro möglich. Bei Anmeldung zum telefonischen Bieten gilt der Startpreis als geboten. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Berücksichtigung jener Gebotsabgaben und Telefonanmeldungen garantieren können, die spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei uns eingegangen sind.
  3. Live-Bieten: Um sich für eine Auktion zum Live-Online Bieten anzumelden oder um verdeckte Gebote abzugeben, müssen Sie sich zunächst  bei Lot-tissimo (www.lot-tissimo.com) oder Invaluable (www.invaluable.com) anmelden bzw. - falls Sie noch kein registrierter Benutzer sind - dort zuerst registrieren. Die Anmeldung zum Live-Bieten bei unserer Auktion muss spätestens bis 24 Stunden vor Beginn unserer zweitätigen Auktion erfolgt sein.

    Wichtiger Hinweis für Neukunden: Bitte lass Sie uns im Zuge der Gebotsabgabe eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses zukommen. Ohne eine zweifelsfreie Identifizierung Ihrer Person per amtlichem Lichtbildausweis können wir Sie nicht zur Auktion zulassen. Informationen zum Geldwäschegesetz.

 

Bezahlung & Abholung

Eine Abholung ersteigerter Objekte ist während unserer regulären Öffnungszeiten möglich.

 

Katalog & Katalogbeschreibung

Etwa 2-3 Wochen vor der Auktion ist der kostenlose und komplett bebilderte Katalog online anzusehen. Unser gedruckter Katalog mit vielen Farbabbildungen kann während der Besichtigung erworben werden, gerne schicken wir Ihnen diesen auf Anforderung auch zu.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Besichtigungzeiten in Augenschein genommen und geprüft werden. Die Katalogangaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Sie werden somit nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es schriftlich oder mündlich. Zustandsberichte zu den Objekten stellen keine zusätzliche Individualabrede dar, sondern bringen lediglich eine subjektive Einschätzung des Auktionshauses Plückbaum zum Ausdruck. Der Erhaltungszustand der Gegenstände ist im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Gegenstände werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Für offene oder versteckte Mängel übernimmt das Auktionshaus Plückbaum keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ansprüche gegen den Einlieferer sind ausgeschlossen, sofern es sich um Privatpersonen handelt. Bei Auftraggebern, die Gewerbetreibende sind, ist die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche auf 1 Jahr ab Zustandekommen des Kaufvertrages befristet.

 

Ausruf und Aufgeld

Die im Katalog aufgeführten Objekte werden zum Limitpreis ausgerufen. Gesteigert wird in etwa 10 % Schritten. Auf den erteilten Zuschlag wird ein Aufgeld von 22,27 % erhoben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % nur auf das Aufgeld gerechnet (insgesamt 26,50 %). Bei Originalwerken der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Verkauf verstorben sind, ist der Veräußerer gemäß §26 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr (zzgl. 19% MwSt.) auf den Verkaufserlös verpflichtet. An dieser Gebühr wird der Käufer anteilig wie folgt beteiligt 
•  2 % vom Zuschlagspreis von 400 bis 50.000 €  (zzgl. 19% MwSt.)
•  1.5 % vom Zuschlagspreis von 50.001 bis 200.000 €  (zzgl. 19% MwSt.)


Bitte beachten Sie, dass die Plattformen lot-tissimo und Invaluable ein zusätzliches Aufgeld für die Nutzung des Online-Live-Bietens sowie für die Abgabe verdeckter Vorgebote von 5 % zzgl. MwSt. erheben.

 

THE ART LOSS REGISTER
Alle Lose mit einem Limitpreis größer oder gleich 1.000 EUR werden mit der Datenbank des Art Loss Registers abgeglichen.


Versand

Je nach Objekt kann ein Versand durch uns erfolgen. Nach entsprechender Information erhalten Sie hierfür von uns eine separate Versandkostenrechnung. Der Versand erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Käufers, eine Gewähr kann von uns nicht übernommen werden. Bei Objekten, die wir nicht selbst versenden können, sind wir bei der Vermittlung entsprechend spezialisierter Transportunternehmen gerne behilflich.

 

Zahlung

Die anwesenden Bieter erhalten an der Kasse Ihre Rechnung. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte (ggf. mit Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Passes) erfolgen. Eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich.

Grundsätzlich sind Auktionsrechnungen unmittelbar nach der Auktion fällig. Eine spätere Zahlung, etwa durch Banküberweisung, ist nur im zuvor getroffenen Einvernehmen mit dem Auktionshaus Plückbaum zulässig und innerhalb von zehn Tagen zu leisten. Dies gilt gleichermaßen für die nicht anwesenden Bieter, die ihre Rechnung per Post und/oder per E-Mail erhalten.

 

Geldwäschegesetz

Nach der aktuellen Fassung des Geldwäschegesetzes sind auch Auktionshäuser dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden bei jeder Transaktion ab 10.000 Euro festzustellen.  Da die jeweilige Höhe der Käufe vorab nicht bekannt ist, muss die Identität aller Bieter im Vorhinein festgestellt werden. Von Privatpersonen wird eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses inklusive eines Adressnachweises benötigt, bei Unternehmen eine Kopie des Handelsregisterauszugs sowie den/die Namen des/der Berechtigten. Sollte für einen Dritten geboten werden, ist auch hier neben einer schriftlichen Vollmacht ein Nachweis über dessen Identität vorzulegen.
Das Offenlegen der genannten Angaben ist gesetzlich verpflichtend. Das Auktionshaus wird diese mit der gebotenen Diskretion und Sorgfalt behandeln. Eine Zulassung zur Auktion ist ohne eine rechtzeitige und zweifelsfreie Identifizierung der bietenden Person nicht möglich.