Einliefern in unsere Auktionen


Wir sind Ihr kompententer Partner, wenn es um die marktgerechte Vermarktung Ihrer Kunstwerke und Antiquitäten geht.

Ganz gleich, ob Sie ein hochwertiges Einzelstück, eine Sammlung oder einen hochwertigen Nachlass versteigern lassen möchten, das Auktionshaus Plückbaum berät Sie zuverlässig und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:


Im Auktionshaus:
Stellen Sie Ihre Kunstwerke und Antiquitäten direkt bei uns im Auktionshaus vor. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit dem zuständigen Experten/ der zuständigen Expertin. 
Ihre Ansprechpartner
 


Per E-Mail oder per Post:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage per E-Mail und per Post.  Wenn möglich mit Foto, der Angabe von Maßen, Beschreibung, ggf. Signatur, Datierung und Provenienz sowie Ihrer Kontaktdaten.
Ihre Ansprechpartner
Kontakt


Online-Einlieferungsanfrage
Um die Anfrage für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir die Möglichkeit Ihre Kunstwerke und Antiquitäten über unsere Online-Einlieferungsanfrage vorzustellen.


WhatsApp
Senden Sie uns gern Fotos Ihrer Kunstwerke und Sammlerobjekte per WhatsApp.
So geht's


Bei Ihnen vor Ort:
Bei umfangreicheren Sammlungen ist selbstverständlich auch eine Besichtigung vor Ort möglich. Nutzen Sie vorab einen unserer Kanäle zur Kontaktaufnahme.


 

 

Wir versteigern für Sie

Unseren regionalen, nationalen und internationalen Käufern und Käuferinnen bieten wir in drei Auktionen im Jahr über 6000 Positionen aus privatem Besitz.

Wir freuen uns auf Ihre Einlieferung!

Einliefererkonditionen Kurzversion


Provision
Wir versteigern in Ihrem Auftrag und erhalten im Erfolgsfall 20% (zzgl. MWSt auf die Provision) vom Erlös. Bei umfangreicherer Einlieferung nach Vereinbarung!
Versicherung
Im Rahmen unserer Kunstversicherung sind die Gegenstände versichert, die Versicherungsprämie beträgt 0.5% vom vereinbarten Limitpreis.
Abrechnung
Drei bis vier Wochen nach Auktion erhalten Sie Ihre Abrechnung, vorbehaltlich des Zahlungseingangs bezogen auf den Käufer.
Folgerechtsumlage
Bei Originalwerken der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Verkauf verstorben sind, ist der Veräußerer gemäß §26 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den Verkaufserlös verpflichtet. An dieser Gebühr wird der Einlieferer anteilig wie folgt beteiligt
•  2% vom Zuschlagspreis von 400 bis 50.000 €
•  1.5% vom Zuschlagspreis von 50.001 bis 200.000 €   

Bei Nichtverkauf entstehen außer der o.g. Versicherungsgebühr keine weiteren Kosten. Ausgenommen sind eventuell anfallende Transportkosten durch Speditionen oder auswärtige Gutachterkosten.